In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen: Auftraggeber: der Auftraggeber Zantman Kliniek B.V.: der Auftragnehmer Parteien: der Auftraggeber und der Auftragnehmer
Alle unsere Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Frist für die Annahme angegeben.
1.
Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung erforderlich ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen. 2. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle Auswirkungen hat, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber im Voraus.
Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Vereinbarung voneinander oder aus anderen Quellen erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies vom Auftraggeber und/oder Auftragnehmer festgelegt wurde oder sich aus der Art der Informationen ergibt.
Im Falle einer Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor der Behandlung ist der Kunde verpflichtet, 10% des gesamten Verkaufspreises zu zahlen.
1. Der Auftragnehmer händigt dem Kunden die lebenslange Wachstumsgarantie nach der Behandlung am Tag der Behandlung aus.
Reagiert der Auftraggeber ein Jahr nach der Behandlung nicht auf die Aufforderung zu einem Kontrolltermin, können die Garantien danach nicht mehr in Anspruch genommen werden. 2. Beanstandungen der Behandlung sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung dem Auftragnehmer zu melden.
In solchen Fällen wird der Auftraggeber vom Auftragnehmer kurzfristig zu einem Kontrolltermin geladen. 3.
Ist eine Beanstandung berechtigt, so hat der Auftragnehmer dennoch die in den Garantiebestimmungen vorgesehenen Arbeiten auszuführen. 4. Wenn die Nacherfüllung der vereinbarten Leistungen nicht mehr möglich oder sinnvoll ist, haftet der Auftragnehmer nur für den Teil, der nicht dem vereinbarten Behandlungsbetrag entspricht.
1.
Die Zahlung hat innerhalb der vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber vereinbarten Frist in der in Rechnung gestellten Währung zu erfolgen. 2. Im Falle der Liquidation, des Konkurses oder des Zahlungsaufschubs des Auftraggebers werden die Forderungen des Auftragnehmers und die Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer sofort fällig und zahlbar.
Ist der Auftragnehmer haftbar, so ist diese Haftung wie folgt begrenzt: 1.
Die Haftung des Auftragnehmers ist, soweit sie durch seine Haftpflichtversicherung gedeckt ist, auf die Höhe der vom Versicherer geleisteten Zahlung beschränkt. 2.
Zahlt der Versicherer nicht oder ist der Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt, so beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den mit dem Auftraggeber vereinbarten Betrag, zumindest aber auf den Teil des Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht. 3. Der Auftragnehmer haftet niemals für Folgeschäden.
Diese Bedingungen können beim Auftragnehmer angefordert werden. Es gilt immer die zuletzt hinterlegte oder die zum Zeitpunkt des Abschlusses des vorliegenden Auftrags gültige Fassung.
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